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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Das Procedere zur Anerkennung von Leistungen für das Philosophiestudium an der Universität zu Köln ist wie folgt:

  1. Sie stellen eine Anfrage um eine Stellungnahme zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
  2. Nach Erhalt der Stellungnahme reichen Sie diese zusammen mit den Unterlagen zur Dokumentation Ihrer früheren Leistungen beim zuständigen Prüfungsamt ein.

Ihre Anfrage um eine Stellungnahme zur Anerkennungung von Prüfungsleistungen richten Sie bitte an die entsprechende(n) Stelle(n) des einzelnen Faches/der einzelnen Fächer. Für das Fach Philosophie richten Sie diese bitte an die Geschäftsführung des Philosophischen Seminars. Stellen Sie bitte gleich mit Ihrer Anfrage folgende Informationen/Dokumente bereit:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Matrikelnummer der Universität zu Köln (sofern vorhanden)
  • Bezeichnung des vorherigen Studiengangs, aus dem Sie wechseln/gewechselt sind
  • Bezeichnung der vorherigen Hochschule, von welcher Sie wechseln/gewechselt sind (sofern es sich um keinen Wechsel innerhalb der Universität zu Köln handelt)
  • Bezeichnung des neuen Studiengangs, in welchen Sie wechseln/gewechselt sind
  • Transcript of Records zu den Leistungen des vorherigen Studiengangs

Bitte beachten Sie:

Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, sofern die oben genannten Informationen/Dokumente zur Verfügung stellen. Eine Übersicht der Studiengänge sowie deren korrekte Bezeichnungen finden Sie auf der Webseite des Philosophischen Seminars.

Senden Sie uns Ihre Unterlagen erst zu, wenn alle anzuerkennenden Leistungen vorliegen. In der Regel wird eine Stellungnahme zur Anerkennung nur einmal ausgestellt.

Alle Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Als Bearbeitungszeit können in der Regel 2 Wochen einkalkuliert werden.

Allgemeine Fragen zum Anerkennungsprozess klärt das zuständige Prüfungsamt (Fachwissenschaft, Lehramt).